Wenn es darum geht, berufliche Fähigkeiten abzuklären, ist ein persönlicher und praktischer Einsatz im Unternehmen besser als jede ausführliche schriftliche Bewerbung. Für Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen bedeutet dies jedoch, vorab Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu halten. Hier wird abgeklärt, wie lange ggf. ein Praktikum, eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, dauern sollte. Ziel eines Praktikums ist neben dem Kennenlernen beider Parteien auch das Ausloten von Förderbedarfen.