Arbeitsgelegenheiten

Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

In Zusammenarbeit mit den Kommunen, sozialen Beschäftigungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und Bildungsträgern werden im gesamten Kreisgebiet Arbeitsgelegenheiten angeboten. Die Tätigkeitsfelder sind zusätzlich, wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse.

Das Jobcenter Paderborn nutzt Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 d SGB II als eines der wichtigen Förderinstrumente für Bezieher von Bürgergeld. Bei bestehender Langzeitarbeitslosigkeit ist es oftmals nicht ganz einfach, den Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Daher sind die Arbeitsgelegenheiten so aufgebaut, dass sie schrittweise an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes herangeführt werden.

Das Ziel von sogenannten Arbeitsgelegenheiten ist, die (Wieder-) Heranführung an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie die Förderung der sozialen Integration und Teilhabe. Dies soll dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen.

Darüber hinaus soll die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit eigene Erkenntnisse über die Eignungs- und Interessensschwerpunkte bringen. Um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt optimal zu unterstützen, müssen Arbeitsgelegenheiten so berufsnah wie möglich platziert werden.

Die Arbeitsgelegenheit berücksichtigt Ihre individuellen Fähigkeiten, Potenziale und Neigungen. Daher wird Ihr persönlicher Ansprechpartner den Einsatz in einer Arbeitsgelegenheit gemeinsam mit Ihnen absprechen. Grundsätzlich dauert eine Arbeitsgelegenheit (AGH), die über das Jobcenter Paderborn angeboten wird, sechs Monate.

Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit begründet kein Arbeitsverhältnis; das Bürgergeld wird weitergewährt – zzgl. erhalten die Teilnehmenden eine angemessene Mehraufwandsentschädigung (1,00€/Std). Die Einsatzstelle wird passgenau für Sie ausgesucht. Sie arbeiten mindestens 15 höchstens 30 Stunden wöchentlich. Die Stundenaufteilung besprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft.