Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es und wie können Sie diese erhalten?
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können gesondert berücksichtigt werden. Bedarfe für Bildung werden bei Schülerinnen und Schülern berücksichtigt, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also maximal 24 Jahre alt sind.
Bedarfe für Bildung
Folgende Bedarfe für Bildung können berücksichtigt werden:

Aktuelle Beträge für Schulbedarf
65,00 Euro zum 01.02. eines Schuljahres und 130,00 Euro zum 01.08. eines Schuljahres (Stand 2024). Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Bedarfe für Teilhabe
Ein Bedarf für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Folgende Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können berücksichtigt werden:

Aktuelle Beträge für Teilhabe
15,00 Euro Pauschale monatlich bzw. 180,00 Euro jährlich.
Weitere Infos
Alle Leistungen, außer Lernförderung, gelten mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als mitbeantragt und brauchen nicht gesondert beantragt werden. Die Bedarfe müssen von Ihnen jedoch konkretisiert und durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Hierzu stehen Ihnen die entsprechenden Anlagen im Bereich Downloads zur Verfügung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre Bildung und Teilhabe.
Bildungspaket
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