FAQ Ukraine
Stand: 31.05.2022
Informationen für Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können
Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine unter den im folgenden Dokument (FAQ) beschriebenen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Download der Infos (PDF):