Unterhalt

Wer hat Unterhaltsanspruch?

Unterhaltsansprüche können aufgrund verschiedener Lebenssachverhalte gegeben sein. So können zum Beispiel Personen, die minderjährige Kinder allein erziehen und betreuen, Unterhaltsansprüche für sich und ihre Kinder möglicherweise geltend machen. Weiterhin können Ehepartner nach der Trennung einen Unterhaltsanspruch haben.

Soweit die Unterhaltsberechtigten Bürgergeld beziehen, gehen die Unterhaltsansprüche von Gesetzes wegen auf das Jobcenter Paderborn über und werden auch im Interesse der Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltsteam geltend gemacht. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn noch keine Unterhaltsregelung getroffen wurde oder Unterhaltszahlungen ausbleiben.

Nicht zuletzt im Hinblick auf die Zeit nach einem Bürgergeldbezug ist es wichtig, Unterhaltsansprüche rechtzeitig zu erfassen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Es könnte der dauerhafte Verlust dieser Ansprüche drohen.

Die fachlich auf das Unterhaltsrecht spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unterhaltsteams beraten die Betroffenen in vertraulichen Gesprächen und setzen die Unterhaltsansprüche – falls erforderlich – durch.

Kontakt

Team Unterhalt des Jobcenters Kreis Paderborn

E-Mail: Paderborn-Unterhalt@jobcenter-ge.de
De-Mail (Klagen): Jobcenter-Kreis-Paderborn.Klage-Unterhalt@jobcenter-ge.de-mail.de
Fax: 05251/5409-529