Informationen zum Bürgergeld
Mit dem Bürgergeld machen wir unseren Sozialstaat noch sicherer, moderner und bürgerfreundlicher und bringen die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Höhe der Zeit.
Wir stellen Aus- und Weiterbildungen in den Mittelpunkt und machen unser Land fit für die Herausforderungen der Zukunft.
Alle Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (externer Link):
Bürgergeld-Überschlagsrechner
Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld direkt online berechnen.
Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Bürgergeld-Rechner berechnet den Anspruch anhand der fortgeschriebenen Regelsätze und Mehrbedarfe. Die Höhe des Bürgergeld-Anspruchs ist abhängig von Ihren Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und das Ihrer Partnerin oder ihres Partners. Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, ob Sie zum Beispiel alleinerziehend sind. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.
Schlichtungsverfahren § 15a SGB II
Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes wurde ab dem 01. Juli 2023 die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abgelöst, der von Ihnen und Ihrer Beratungsfachkraft gemeinsam erstellt wird. In dem Kooperationsplan wird festgehalten, welche wesentlichen Schritte Sie zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
Für den Fall, dass es bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zu einer Meinungsverschiedenheit kommt, die Sie und Ihre Beratungsfachkraft nicht zusammen lösen können, wurde das Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II geschaffen. Im Schlichtungsverfahren wird ein Termin bei einer neutralen Schlichtungsperson vereinbart, die Sie und die Beratungsfachkraft in einem gemeinsamen Gespräch dabei unterstützt eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen wird.
Das Schlichtungsverfahren befasst sich nur mit diesem „Plan für Arbeit oder Ausbildung“. Andere Fragen oder Meinungsverschiedenheiten (z. B. zur Höhe des Bürgergeldes) sind auf
anderen Wegen zu klären. Das Verfahren dauert längstens vier Wochen und endet im besten Fall mit einer Einigung.
Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens wurde im Jobcenter Kreis Paderborn eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Das Schlichtungsverfahren kann sowohl von Ihnen, Ihrer Beratungsfachkraft als auch gemeinsam eingeleitet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter der folgenden E-Mail-Adresse: Paderborn-KRM@jobcenter-ge.de