Berufliche Bildung

Qualifizierungsmöglichkeit

Sie verfügen nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben aufgrund längerer Arbeitslosigkeit veraltete berufliche Kenntnisse?

Das Jobcenter Kreis Paderborn hat es sich zum Ziel gesetzt, Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit für eine berufliche Qualifizierung zu bieten, sofern dies für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss im Vorfeld durch Ihren persönlichen Ansprechpartner im Bereich Markt und Integration geprüft werden. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden Ihre Fragen in Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Von Bedeutung ist hierbei z. B. auch Ihre Bereitschaft zur Mobilität.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Das Jobcenter Kreis Paderborn sichert Ihnen hiermit die Übernahme der Weiterbildungskosten zu.

Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, in der Regel regional begrenzt und beschreibt exakt das anzustrebende Bildungsziel. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Sie den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen, jedoch muss auch die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung werden die Leistungen zur Grundsicherung weitergezahlt, sofern die Voraussetzungen für diese Leistungen vorliegen.

Das Jobcenter Kreis Paderborn setzt gezielt auf arbeitsmarktnahe Weiterbildung. Und aufgrund des steigenden Fachkräftebedarfs werden auch künftig individuelle Weiterbildungen und Umschulungen in den unterschiedlichsten Berufsfeldern gefördert.

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