Akkreditierung als Träger

Wissenswertes

Informationen zur Akkreditierung als Träger erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Aufruf der folgenden Links verlassen Sie unsere Webseite und werden weitergeleitet zur Webseite der Bundesagentur für Arbeit:

Akkreditierung und Zulassung

Wenn Sie als Träger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen und eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie eine Zulassung. Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Akkreditierung und Zulassung.

Öffentliche Ausschreibungen

Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) realisiert.