Geldleistungen
In den folgenden Menüpunkten erfahren Sie alles Wissenswerte über den Bereich Geldleistungen.
Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und dann themenspezifisch auswählen, über welchen Bereich Sie mehr erfahren möchten.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen.
Übersicht zu den angemessenen Mieten im Kreis Paderborn
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Pass vorzulegen. Sie erhalten alle für Sie relevanten Antragsformulare sowie Ausfüllhinweise.
Unterhalt
Personen, die ein oder mehrere minderjährige Kinder allein erziehen und betreuen, können Unterhaltsansprüche für sich und ihre Kinder geltend machen.
SGG - Stelle / Widerspruchstelle
Die SGG-Stelle bearbeitet Widersprüche in Angelegenheiten nach dem SGB II und Prozessverfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.